ANWALTSLEISTUNGEN
Meine Möglichkeiten für Sie
Die Kanzlei bietet sowohl Arbeitnehmern (einschließlich Geschäftsführern und leitenden Angestellten) als auch Arbeitgebern außergerichtliche und gerichtliche Lösungen zu individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Fragestellungen im Arbeitsrecht, wie z.B.:
♦ Vertretung bei betriebsverfassungsrechtlichen und personalrechtlichen Angelegenheiten
♦ Begleitung von Umstrukturierungen
♦ Beratung in allgemeinen arbeitsrechtlichen Fragen
♦ Vertragsgestaltungen (Arbeitsverträge, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, etc.)
♦ Entwurf, Verhandlung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen,
Interessenausgleich und Sozialplan
♦ Einigungsstellenverfahren
♦ Mitbestimmungsrechte von Betriebs- oder Personalrat
♦ Erstellung und Prüfung von Abmahnungen – auch beim Low
Performer
♦ Direktionsrecht, Versetzungen
♦ Kündigungsrecht (in der freien Wirtschaft sowie im öffentlich-
rechtlichen Personalbereich)
♦ Erstellung und Prüfung von Zeugnissen
♦ Mobbing-Beratung
♦ öffentliches Dienstrecht allgemein
♦ Tarifvertragsrecht / TVöD
Darüber hinaus bietet die Kanzlei Unterstützung bei:
♦ der Erstellung von Vertragskonzepten auch in anderen Rechtsgebieten
♦ außergerichtliche Beratung
♦ gerichtliche Vertretung in allen Instanzen (ausgenommen:
Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht)
♦ steuerstrafrechtlichen Problemen
♦ steuerrechtlichen Fragestellungen
♦ sonstigem Ärger
Gerne stehe ich auch zur Verfügung für:
♦
(Inhouse-)Schulungen zum Thema „Arbeitsrecht“ allgemein oder zu
konkreten gewünschten Themen wie z.B. zum Thema
Kommunikation
Sollten Sie Ihr konkretes Problem hier nicht einordnen können, sprechen Sie mich einfach an – gerne auch per Email. Soweit es sich um eine Thematik handelt, die in keinen meiner Bereiche fällt, empfehle ich Ihnen auch gerne einen anderen spezialisierten Kollegen meines umfangreichen Netzwerkes.
Was kann ich für Sie tun?!